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AGB

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GELTUNG DER AGB
1.1 Juli Janny (im Folgenden „Grafik-Designer“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Juli Janny und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Grafik-Designer schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Juli Janny ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Juli Janny bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote von Juli Janny sind freibleibend und unverbindlich.

2. PRÄSENTATIONEN
Jede Verwendung der vom Grafik Designer vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung. Außer, es wurden diesbezgüglich schriftlich andere Vereinbahrungen getroffen. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder überarbeiteter Form sowie die Verwendung der Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen. Ein geleistetes Präsentationshonorar bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.

3. KOSTENVORANSCHLÄGE UND AUFTRAGSERTEILUNG
3.1 In der Regel wird dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit ein Kostenvoranschlag in schriftlicher Form unterbreitet, der durch den Auftraggeber freigegeben wird.
3.2 Juli Janny ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.3 Korrekturen
Im Kostenvoranschlag enthalten sind drei Korrekturphasen des ausgewählten Entwurfes. Alle Korrekturen, die darüber hinausgehen, werden nach Aufwand und Absprache gesondert abgerechnet.
3.4 Juli Janny ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
3.5 Aufträge an Werbeträger erteilt Juli Janny im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet der Grafik Designer nicht.
5.1 Juli Janny wird sämtliche Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Eine 100%ige Farbverbindlichkeit zum Druckergebnis bei Printprodukten ist technisch nicht möglich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Mit der mündlichen oder schriftlichen Freigabe bzw. Weiterleitung der Daten an die Druckerei werden die Arbeiten vom Auftraggeber akzeptiert, etwaige inhaltliche oder grafische Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
5.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet nach Zustandekommen des Vertrags die besprochenen Materialien zur Erstellung der Kommunikationsmittel (Internet oder Druckmedien) vollständig und unverzüglich der Agentur zur Verfügung zu stellen. Juli Janny behält sich vor, bei Verzögerungen aus diesem oder ähnlichem Grund Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen gemäß den erbrachten Leistungen zu stellen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung geltender Gesetze zu sorgen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrechts, des Fernmelderechts und des Wettbewerbsrechts.
5.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann die Aufgabe von Juli Janny, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
5.6 Vom Grafik Designer übermittelte Besprechungsprotokolle und Emails sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
5.7 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die Juli Janny erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben das Eigentum von Juli Janny. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist der Grafik Designer nicht verpflichtet.

6. LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN
6.1 Die Lieferverpflichtung von Juli Janny ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen vom Grafik Designer zur Versendung gebracht wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
6.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
6.3 Die von Juli Janny zur Verfügung gestellten Vorlagen und
Entwürfe sind nach Farbe, Bildgestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende
Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Versandkosten oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
7.2 Die von  Juli Janny dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind 15 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
7.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist  Juli Janny berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.
7.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält Juli Janny sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an  Juli Jannys Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

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8. NUTZUNGSRECHTE
8.1  Juli Janny wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwen dung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für  Juli Jannys erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt.
8.2 Zieht Juli Janny zur Vertragserfüllung Dritte heran, deren Nutzungsrechte. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung des beauftragten Dritten, dessen zusätzliche Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.

9. VERTRAULICHKEIT
Juli Janny wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
10.1 Von Juli Janny gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht Juli Janny das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
10.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn  Juli Janny, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von  Juli Janny leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
10.4 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von Juli Janny erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn  Juli Janny ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet  Juli Janny nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Juli Janny diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Juli Janny übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Juli Janny von allen Ersatzansprüchen frei.
10.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Juli Janny  erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
10.6 Der Auftraggeber stellt Juli Janny von Ansprüchen Dritter frei, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

11. GESTALTUNGSFREIHEIT
11.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
11.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Juli Janny behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12. ANZUWENDENDES RECHT
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Juli Janny und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Juli Janny. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von
ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Juli Janny und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Juli Janny sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist sie berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.



 

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